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  • Unsere Leistungen

  • Wärme- und Stromversorgung mit Blockheizkraftwerken

    Blockheizkraftwerke zur Wärme- und Stromversorgung
    Die ENV Rhein-Neckar GmbH bietet als Contracting-Partner die Planung und Errichtung von Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Eigenerzeugung von Wärme und Strom an. Wir investieren in den Neubau Ihrer Heizungsanlage, die vorzugsweise aus einem BHKW besteht. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werden Strom und Wärme als Koppelprodukte in einer Anlage erzeugt. Ein großer Vorteil dieser Anlage ist der hohe Wirkungsgrad von über 90 % und die damit verbundenen geringeren Energieverluste und Emissionen.
  • Stromversorgung mit Photovoltaikanlagen

    Um unseren Kunden eine netz­unabhängige und kosten­günstige Strom­versorgung zu gewährleisten, errichtet und betreibt die ENV-Rhein Neckar GmbH Photovoltaik­anlagen. Diese moderne Technologie trägt unter anderem zu einer klimaneutralen Strom­versorgung bei.
    Photovoltaikanlagen zur Stromversorgung
  • Mieterstrom für Photovoltaikanlagen

    Da die Anschaffungs­kosten für Photovoltaik­anlagen relativ hoch sind, bietet die ENV ihren Kunden sogenannte Mieter­strom­anlagen an. Dies bedeutet die lokale Versorgung der Bewohner eines Gebäudes/Quartiers mit Strom vom eigenen Dach.
    Hierbei investieren die Kunden nicht selbst in die PV-Anlage, sondern die ENV kauft die Anlage und pachtet das Dach eines Objekts.
    Zusätzlich zu der energie­wirtschaftlichen Abwicklung, digitale Zählertechnik, Betreuung als auch Abrechnung der Mieterstromkunden übernimmt die ENV technische Prozesse rund um die Installation und Anschluss sowie Bau und Wartung der Solaranlage. Das sogenannte Rundum-sorglos-Paket ist unseren Kunden dadurch garantiert.
    Die ENV ermöglicht ihren Kunden das Angebot von Strompreisen, welche günstiger sind als der marktübliche Netzstrom. Dennoch ist es jedem Eigen­tümer bzw. Mieter des Objekts selbst überlassen, von welchem Stromanbieter er Strom bezieht.

    Die Vorteile von Mieterstrom

    • Autarkie der Kunden
    • Reduktion des CO2-Ausstoßes
    • günstiger Strompreis für den Kunden

    Mieterstrom für Photovoltaikanlagen inklusive Wärmeversorgung

    Ein stetig an Bedeutung gewinnendes Konstrukt ist die Kombination Strom- und Wärme-Contracting.
    Dies erfolgt in Kombination PV-Anlage plus BHKW oder PV-Anlage plus Wärmepumpe. Bei dem Konstrukt Strom- und Wärme-Contracting müssen verschiedene Anlagen­techniken, ihr jeweils spezifischer Energie­bedarf bzw. -erzeugung, aus­einander­gehende Netzentgelte und weitere Punkte vereint werden, was dieses Modell komplexer macht, als ein reines PV-Mietstrom­projekt.
    Durch den Einsatz von intelligenten Strom­zählern wird der individuelle Strombedarf der einzelnen Bewohner erfasst. Sogenannte Smart Meter erfassen den genauen Wärmebedarf. In Mehr­parteien­häusern führt das Strom- und Wärme-Contracting alle Beteiligten mit allen Anlagen zusammen und bringt in ihrer Gesamtheit ansprechende Vorteile mit sich. Die ENV ist ein erfahrener Energie­versorger, die eine solche Zusammen­führung von vielschichtigen Parametern in mehreren Projekten bereits erfolgreich umgesetzt hat.

    Vorteile bei der Kombination PV-Anlage plus BHKW

    • Da das BHKW gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, steht den Bewohnern nicht nur der Strom von der Photovoltaik­anlage, sondern auch der des BHKWs zur Verfügung, was die Stromautarkie noch erhöht.
    • Da der Strom auf dem eigenen Grund­stück produziert und genutzt wird, entfallen hohe Netzentgelte und Umlagen wie z. B. Konzessions­abgaben.
    • Wird das BHKW mit Gas bzw. Ökogas betrieben, erfolgt eine CO2-neutrale Energie­versorgung, was hohe Förderungen mit sich bringen kann.

    Vorteile bei der Kombination PV-Anlage plus Wärmepumpe

    • Wärmepumpen können mithilfe eines Akkus den über die PV-Anlage zu viel erzeugten Strom speichern und zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, u.a. für die Strom­versorgung der Wärme­pumpe. Dies erhöht die Strom­unabhängigkeit gegen­über Netzbetreibern.
    • Auf den lokal erzeugten und für den Betrieb der Wärme­pumpe genutzten Strom entfallen anteilig Netzentgelte, Konzessions­abgabe sowie die Stromsteuer.